- Scheingewinn
- Schein|ge|winn, der (Wirtsch.):als Gewinn bewertete Differenz zwischen den Anschaffungskosten und den [durch Preissteigerungen bewirkten] höheren Kosten bei der Wiederbeschaffung einer Sache.
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Scheingewinn,Bezeichnung für Wertsteigerungen, die sich in der Handels- und Steuerbilanz ergeben, wenn aufgrund gesetzlicher Bewertungsvorschriften (Nominalwertprinzip) in Zeiten steigender Preise bei der Ermittlung des Gewinns (Unterschiedsbetrag zwischen dem Kapital am Anfang und dem Kapital am Ende der Rechnungsperiode) die Wirtschaftsgüter zu Anschaffungswerten veranschlagt und die Abschreibungen nur von den (niedrigen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten und nicht von den (gestiegenen) Wiederbeschaffungskosten vorgenommen werden. Eine derartige Bewertung gewährleistet lediglich eine nominelle, nicht dagegen eine reale Kapitalerhaltung. Die dadurch ausgewiesenen Scheingewinne werden der Besteuerung unterworfen, sofern nicht Sonderregelungen diese Substanzbesteuerung (Scheingewinnbesteuerung) abmildern beziehungsweise aufschieben (z. B. in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 durch die Preissteigerungsrücklage gemäß § 74 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung).* * *
Schein|ge|winn, der (Wirtsch.): als Gewinn bringend bewertete Differenz zwischen den Anschaffungskosten und den [durch Preissteigerungen bewirkten] höheren Kosten bei der Wiederbeschaffung einer Sache.
Universal-Lexikon. 2012.